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Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten zu unserem Unternehmen, unseren Leistungen und alles rund um Türtechnik.
Die Anlagennummer Ihrer Tür ist essenziell für Wartung und Service. Bei älteren Anlagen beginnt sie häufig mit 3.000, während neuere Modelle mit „AA“ oder „HTT“ starten. Sie finden diese Nummer auf dem Instandhaltungsnachweis Aufkleber an Ihrer Tür.

Die Häufigkeit von Wartung und Prüfung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Nutzungshäufigkeit und gesetzlichen Vorgaben. Normen wie DIN EN 16005, DIN 18650 und DIN 14677 geben spezifische Intervalle vor.
- DIN EN 16005: Diese Norm regelt die Sicherheitsanforderungen für automatische Türen in öffentlichen und gewerblichen Bereichen. Sie stellt sicher, dass keine Gefährdung für Personen besteht, insbesondere bei der Nutzung durch Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Türen sollten mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionalität und Sicherheit geprüft werden, abhängig von der Nutzung.
- DIN 18650: Diese Norm definiert Anforderungen für automatische Türsysteme in öffentlichen und gewerblichen Bereichen und legt Kriterien für Sicherheit, Betrieb und Wartung fest. Diese Norm empfiehlt eine regelmäßige Wartung, mindestens alle 12 Monate, um die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.
- DIN 14677: Die DIN 14677 definiert die Anforderungen an die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutztüren. Sie schreibt regelmäßige Prüfungen, Wartungen und den Austausch relevanter Komponenten vor, um die Funktionsfähigkeit im Brandfall sicherzustellen. Zudem legt sie die Qualifikationen der Fachkräfte fest, die diese Arbeiten durchführen dürfen.
Ein Wartungsvertrag bietet zahlreiche Vorteile:
- Regelmäßige Wartung verhindert Türstörungen: Durch kontinuierliche Inspektionen werden potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben.
- Wartung gewährleistet Sicherheit: Fachgerechte Überprüfungen stellen sicher, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
- Wartung optimiert die Energieeffizienz: Gut gewartete Türen tragen zu einem effizienten Energieverbrauch bei.
- Wartung sichert rechtliche Konformität: Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden mögliche Sanktionen.
- Wartung verlängert Lebensdauer & spart Geld: Durch präventive Maßnahmen wird die Lebensdauer Ihrer Türanlagen erhöht, was langfristig Kosten spart.
Kontaktieren Sie uns, um ein maßgeschneidertes Wartungsangebot zu erhalten.
Türen, die erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen und daher ein Prüfbuch benötigen, sind:
- Brandschutztüren
- Automatische Schiebetüren
- Automatische Drehflügeltüren
- Fluchtwegsicherungen
- Feststellanlagen
Diese Türen erfordern regelmäßige Wartung und Prüfungen, um ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Als herstellerunabhängiger Partner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Prüfbuch gemäß den erforderlichen Normen zu führen und zu aktualisieren. In der Region Köln/Bonn, insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis, unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation und Wartung dieser wichtigen Unterlagen.
Automatische Türsysteme müssen zahlreichen Normen und Vorschriften entsprechen, um Sicherheit, Funktionalität und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Diese Normen regeln sowohl die Konstruktion als auch die Wartung von Türsystemen, sodass sie den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Normen, die für die Installation, Wartung und Prüfung von automatischen Türsystemen von Bedeutung sind:
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DIN 14677: Diese Norm legt die Anforderungen an automatische Türsysteme fest, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität. Sie definiert die Mindestanforderungen für die Konstruktion, Installation und Wartung, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
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DIN 16005: Sie beschreibt die Sicherheitsanforderungen für automatische Türen, die im öffentlichen und gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Die Norm sorgt dafür, dass Türen keine Gefahr für Personen darstellen, insbesondere bei der Nutzung durch Kinder und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
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DIN 18040: Diese Norm befasst sich mit der Barrierefreiheit von Gebäuden und Bauteilen, speziell in Bezug auf Türen. Sie stellt sicher, dass Türen so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind und die Nutzung barrierefrei ist.
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DIN 18650: Sie legt spezifische Anforderungen an automatische Türsysteme fest, die in öffentlichen und gewerblichen Bereichen verwendet werden. Sie regelt die Sicherheit, den Betrieb und die Wartung dieser Türsysteme, um ihre ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten.
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AutSchR (Automatisierungsrichtlinie für Türen und Tore): Diese Richtlinie stellt sicher, dass alle automatischen Türsysteme sicher betrieben werden. Sie befasst sich mit den technischen Anforderungen für die Installation und den Betrieb dieser Türsysteme, um Gefährdungen zu vermeiden.
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EltVTR (Elektroinstallation und Sicherheitstechnik für Türsysteme): Diese Vorschrift regelt, wie elektrotechnische Komponenten in Türsystemen installiert und geprüft werden müssen. Sie stellt sicher, dass alle elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und korrekt durchgeführt werden.
Diese Normen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass automatische Türsysteme sicher, funktional und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend betrieben werden.
Barrierefreie Türen müssen den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen, die die Zugänglichkeit und Sicherheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen regelt. Wichtig sind u.a. ausreichende Türbreiten, schwellenfreie Durchgänge und die einfache Bedienbarkeit. Gesetzliche Vorgaben wie das Behindertengleichstellungsgesetz müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbauten, wie sie z.B. durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angeboten werden.
Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit von Türen und elektrischen Türanlagen. Sie erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften, darunter DIN-Normen und Herstellerangaben, und gliedert sich in drei Bereiche:
- Prüfung: Erfassen und Beurteilen des Ist-Zustandes
- Messen, Prüfen, Diagnostizieren
- Wartung: Bewahren des Soll-Zustandes
- Reinigen, Schmieren, Nachjustieren
- Instandsetzung: Wiederherstellen des Soll-Zustandes
- Austausch, Ausbessern, Reperatur
- Freistellungsbescheinigung nach § 13b: Gilt für das Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b: Gilt für Steuerbefreiungen bei Bauleistungen.
Beide Bescheinigungen können auf unserer Website im Unternehmensbereich heruntergeladen werden.