Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit von Türen und elektrischen Türanlagen. Sie erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften, darunter DIN-Normen und Herstellerangaben, und gliedert sich in drei Bereiche:
- Prüfung: Erfassen und Beurteilen des Ist-Zustandes
- Messen, Prüfen, Diagnostizieren
- Wartung: Bewahren des Soll-Zustandes
- Reinigen, Schmieren, Nachjustieren
- Instandsetzung: Wiederherstellen des Soll-Zustandes
- Austausch, Ausbessern, Reperatur