Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit von Türen und elektrischen Türanlagen. Sie erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften, darunter DIN-Normen und Herstellerangaben, und gliedert sich in drei Bereiche:

  • Prüfung: Erfassen und Beurteilen des Ist-Zustandes
    • Messen, Prüfen, Diagnostizieren
  • Wartung: Bewahren des Soll-Zustandes
    • Reinigen, Schmieren, Nachjustieren
  • Instandsetzung: Wiederherstellen des Soll-Zustandes
    • Austausch, Ausbessern, Reperatur